Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.
3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung
Darüber hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
4 Nutzungsrechte
5 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
5.1 Datenüberlassung/Datenformat
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat bestimmen und einen geeigneten Datenträger auswählen. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.
6 Haftung und Schadensersatz
7 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
8 Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.
3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung
Darüber hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
4 Nutzungsrechte
5 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
5.1 Datenüberlassung/Datenformat
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat bestimmen und einen geeigneten Datenträger auswählen. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.
6 Haftung und Schadensersatz
7 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
8 Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.